Nationalität immer nennen? - Polizei in Hessen entscheidet nach Fall
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) setzt sich für einheitliche Regeln zur Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen ein. Er betont, dass Bund und Ländern das einheitlich regeln sollten. Er fordert eine sachliche Debatte über diese sensiblen Fragen.
Es sei wichtig, verschiedene Argumente sorgfältig abzuwägen und keinen Schnellschuss zu machen, so der Minister.
Änderungen in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen steht eine Änderung an: Künftig soll die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich von den Polizeibehörden in Medienauskünften genannt werden. Der entsprechende Medien-Erlass für die Polizei wird derzeit überarbeitet. Diese Anweisung soll für alle Delikte gelten, bei denen Tatverdächtige zweifelsfrei identifiziert wurden. Das NRW-Innenministerium argumentiert mit mehr Transparenz.
Bisherige Praxis in Hessen
Roman Poseck sieht hingegen in Hessen keine Notwendigkeit, die aktuelle Praxis zu ändern. Bisher gibt die Polizei die Nationalität eines Tatverdächtigen nur einzelfallbezogen an. Dies geschieht, wenn ein überwiegendes Interesse an der Information besteht oder sie zur Aufklärung der Tat wichtig ist. Poseck betont, dass das bisherige Vorgehen sich bewährt habe. Es berücksichtige sowohl das Informationsinteresse der Öffentlichkeit als auch den Persönlichkeitsschutz des Einzelnen.
Abwägung von Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz
Hessens Innenminister unterstreicht, dass die Abwägung von öffentlichem Informationsinteresse und dem Schutz der Person wichtig sei. Ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und dem Schutz individueller Rechte müsse erhalten bleiben. Dies ist für Poseck ein zentraler Punkt in der Diskussion um die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen.