Urteil im «Kettensägen»-Prozess: Jens Lehmann muss 135.000 Euro zahlen
Urteil im «Kettensägen»-Prozess - Jens Lehmann muss 135.000 Euro zahlen
Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat das Landgericht München II den Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt.
Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.
Dachbalken mit Kettensäge angesägt
Der Vorfall ereignete sich, als Lehmann mit einer Kettensäge den Dachbalken in der Garage seines Nachbarn ansägte. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, die Parkgebühren in einem Parkhaus am Münchner Flughafen nicht bezahlt zu haben. Der Anklagepunkt der Beleidigung gegenüber Polizisten wurde vom Gericht eingestellt.
Berufung sorgt für mildere Strafe
Bereits am 22. Dezember des Vorjahres hatte das Amtsgericht Starnberg Lehmann wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs verurteilt. Damals betrug die Strafe 420.000 Euro, verteilt auf 210 Tagessätze zu je 2000 Euro. Lehmann und die Staatsanwaltschaft legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Im ersten Prozess forderte die Staatsanwaltschaft außerdem eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Im erneuten Prozess fiel die Strafe geringer aus. Der frühere Sportler kam damit im zweiten Verfahren glimpflicher davon.
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