Facebook-Datendiebstahl: Nutzer können Schadenersatz fordern
Facebook-Datendiebstahl - Nutzer können Schadenersatz fordern
Rund sechs Millionen Deutsche, die vor einigen Jahren Opfer eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook wurden, können bald Schadenersatz fordern. Verbraucher haben die Möglichkeit sich einer Sammelklage gegen Meta, der Muttergesellschaft von Facebook, anzuschließen.
Bei dem Diebstahl im Jahr 2021 wurden Daten von weltweit über 533 Millionen Facebook-Nutzern im Internet veröffentlicht. Wegen fehlender Schutzmechanismen konnten die Täter die Daten mit automatisierten Verfahren massenweise aus Facebook auslesen (sogenanntes "scraping"). In Deutschland sind etwa sechs Millionen Menschen betroffen. Der Bundesgerichtshof hat im November entschieden, dass Betroffene keinen konkreten Missbrauch ihrer Daten nachweisen müssen, um Schadenersatz zu fordern. Es genügt, dass sie zu den Opfern zählen.
Wer ist betroffen?
Bei dem Diebstahl sind persönliche Daten von Facebook-Nutzern aus dem Jahr 2018 und 2019 entwendet worden. Betroffen waren nur Nutzer, die zu dieser Zeit ihre Telefonnummer im Facebook-Profil angegeben hatten. Facebook hat ein Kontaktformular eingerichtet, über das Nutzer Auskunft verlangen können, ob sie zu den betroffenen Personen zählen.
Verbraucherschützer bieten Unterstützung
Wer sich der Klage anschließen möchte, muss sich allerdings noch etwas gedulden. Das Bundesamt für Justiz muss dafür erst das Klageregister öffnen. Über den Verlauf des Verfahrens informiert die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite.
Schadenersatzhöhe noch unklar
Allerdings stellte der vorsitzende Richter auch fest, dass der Schadenersatz beim reinen Datenverlust nicht sehr hoch ausfallen dürfte. Als Beispiel nannte er 100 Euro. Wenn jedoch zusätzliche Belastungen, wie psychische Beeinträchtigungen, vorliegen, könnte der Betrag steigen.