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Messari-Becker: Wiesbadener Gericht bestätigt Rauswurf

Gericht bestätigt Rauswurf - Eilantrag von Messari-Becker abgelehnt

© dpa

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat den Eilantrag der ehemaligen Staatssekretärin Lamia Messari-Becker gegen ihren Rauswurf aus dem hessischen Wirtschaftsministerium abgelehnt. 

Die Entlassung der einstigen Staatssekretärin Messari-Becker beschäftigt die hessische Landespolitik seit Monaten - etwa mit einem Untersuchungsausschuss. Nun nimmt sie Stellung zu ihrer gerichtlichen Niederlage.

Die als hessische Staatssekretärin spektakulär entlassene Bauphysik-Professorin Lamia Messari-Becker hat zu ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden Stellung genommen. Den Vorwurf eines Fehlverhaltens im Privatleben wies die parteilose Expertin erneut zurück. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hatte sich von ihr im Juli laut eigener Pressemitteilung wegen eines außerdienstlichen "Fehlverhaltens" getrennt, ohne bislang öffentlich einen konkreten Grund dafür anzugeben.

Messari-Becker weist Vorwürfe weiterhin zurück

Messari-Beckers Anwälte teilten der Deutschen Presse-Agentur mit: "Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss lediglich festgestellt, dass sich die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand als rechtmäßig darstelle." Das Gericht habe dabei kein angebliches außerdienstliches Fehlverhalten bejaht.

Es habe auch ausdrücklich betont, dass ein objektiv pflichtwidriges Verhalten gerade keine Voraussetzung für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei. Insoweit reiche der behauptete Vertrauensverlust zwischen Staatsminister und Staatssekretärin aus. Überdies wiesen die Anwälte den Vorwurf eines angeblichen außerdienstlichen Fehlverhaltens "weiterhin entschieden zurück". 

Hohe Position ausgenutzt?

Medienberichten zufolge hatte Wirtschaftsminister Mansoori Messari-Becker nichtöffentlich vorgeworfen, in einem Elterngespräch an der Schule eines ihrer Kinder mit ihrer Position als Staatssekretärin Druck für eine bessere Schulnote ausgeübt zu haben.

Vertrauensverlust ausreichend für Entlassung

Laut dem Verwaltungsgericht ist für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand bereits der bei den zuständigen Regierungsmitgliedern eingetretene Vertrauensverlust maßgeblich. Eines objektiv pflichtwidrigen Verhaltens bedürfe es nicht. Hieran gemessen habe die schwarz-rote Regierung ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt. 

Ein sachlicher Grund für ihre Entscheidung war dem Gericht zufolge gegeben. So habe Mansoori mitgeteilt, dass ihm "aufgrund eines nicht hinnehmbaren Fehlverhaltens im außerdienstlichen Kontext" eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen sei und zudem "in verschiedenen Zusammenhängen unüberbrückbare Differenzen zutage getreten" seien. 

Beschluss noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Messari-Becker binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. 

Ihr Rauswurf hatte in der Landespolitik hohe Wellen geschlagen. Auf Antrag der Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht. Erste Zeugen sollen im neuen Jahr vernommen werden.

"Fragwürdige Methoden"?

Die Grünen-Obfrau im Gremium, Kaya Kinkel, stellte fest: "Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat bestätigt, dass eine politische Beamtin jederzeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden kann. Hieran hatten wir nie Zweifel." Entscheidend seien die politischen Fragen, ergänzte Kinkel mit Blick auf Messari-Beckers Elterngespräch an der Schule eines ihrer Kinder und den Untersuchungsausschuss: "Hat die Landesregierung fragwürdige Methoden angewandt und ihre beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt? Wurden Mitarbeitende des Wirtschaftsministeriums dazu eingesetzt, Material gegen ihre eigene Staatssekretärin zu sammeln?"

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