Keine Demo auf A5: Gericht stoppt Fahrradprotest auf Autobahn
Keine Fahrrad-Demo auf A5 - Gericht stoppt Protest auf Autobahn
Tausende Fahrradfahrer sollten am Sonntag bei einer Demo die A5 bei Frankfurt blockieren – und damit gegen den möglichen 10-spurigen Ausbau der Autobahn demonstrieren. Doch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat den Demo-Plänen jetzt vorerst einen Riegel vorgeschoben. Die Organisatoren wollen die Entscheidung aber nicht hinnehmen, sagten sie auf FFH-Anfrage.
Die Fahrrad-Demo war für Sonntag geplant und sollte von der Frankfurter Innenstadt über die Autobahnanschlussstelle Niederrad auf die A5 führen.
VGH: Demo könnte zu Unfällen führen
Der Gerichtshof sagte zur Begründung, dass der geplante Zeitpunkt am Sonntagnachmittag eine verkehrsreiche Zeit sei, die sowohl Freizeit- als auch Pendel- und Reiseverkehr betrifft. Eine vollständige Sperrung der A 5 könnte zu gefährlichen Auffahrunfällen führen. Diese Risiken könnten weder durch verkehrsleitende Maßnahmen noch durch eine frühzeitige Ankündigung entscheidend minimiert werden.
Die Demo-Organisatoren kündigten auf FFH-Anfrage an weitere juristische Schritte an. "Wir arbeiten gerade an einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe", so Hans Christoph Stoodt, einer der Organisatoren. "Wir wollen in die dritte Runde gehen." Man könne die von der Stadt Frankfurt vorgeschlagene Alternativ-Route nicht akzeptieren. Die Entscheidung des VGH kann nur noch durch das Bundesverfassungsgericht kassiert werden.
Demo-Alternative über A 648 sei "absurd"
Die Stadt Frankfurt hatte die Route der Demonstration geändert und das Befahren der A 5 untersagt. Stattdessen sollte die Demonstration die A 648 nutzen und dort eine Zwischenkundgebung unterhalb der kreuzenden A5 abhalten. "Es ist absurd, dass wir unter der A5 auf die Autobahn schimpfen sollen", so Demo-Organisator Stoodt. Sollte man jetzt nicht erfolgreich sein, werde man solange Demos auf der A5 anmelden, bis man dort fahren dürfe. "Wir müssen den Irrsinn Verkehrswegeplan stoppen."
Gerichtshof hebt Entscheidung der Vorinstanz auf
Vor der VGH-Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main dem Eilantrag des Veranstalters stattgegeben und erlaubt, die A5 zu nutzen. Die Stadt Frankfurt am Main legte jedoch Beschwerde ein, der nun vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof stattgegeben wurde.