Gericht stoppt Abschuss: Wölfe in der Rhön dürfen weiterleben
Gerichte stoppen Erlaubnis - Wölfe in der Rhön dürfen weiterleben
Die zwei in der Rhön zum Abschuss freigegebenen Wölfe dürfen weiterleben. Die erteilte Abschusserlaubnis war rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Kassel jetzt entschieden.
Für den bayrischen Teil der Rhön steht eine endgültige Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Würzburg allerdings noch aus.
Wölfe dürfen erstmal nicht geschossen werden
Beide Verwaltungsgerichte hatten nach Eilanträgen durch Naturschutzverbände den Abschuss der Wölfe bereits in der vergangenen Woche vorläufig gestoppt. In Hessen ist es jetzt endgültig: Die Wölfe dürfen nicht geschossen werden, denn es sei nicht nachweisbar, dass sie ihr Jagdverhalten speziell auf Nutztiere ausgerichtet hätten, die durch Zäune geschützt sind. Nur in einem Fall hätten sie nachweislich einen Zaun überwunden und Schafe gerissen.
Erlaubnis war befristet
Die Regierung von Unterfranken und das Regierungspräsidium Kassel hatten den Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön in Ehrenberg und nahe der Landesgrenze zu Hessen genehmigt. Die Ausnahmegenehmigung zum Töten der sonst unter Schutz stehenden Wölfe war befristet und läuft heute (09.11.) aus. Sie gilt im Naturschutzgebiet Lange Rhön, in Ehrenberg und in angrenzenden Gebieten.
BUND Hessen begrüßt Entscheidung
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer des hessischen BUND sagt: „Den Beschluss des Verwaltungsgerichts begrüßen wir. Er belegt, dass die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen nicht durch voreilige Abschussgenehmigungen, sondern durch Herdenschutzmaßnamen für die Weidetiere gesichert werden kann. Herdenschutzmaßnahmen mit speziellen Hunderassen und Elektrozäunen verhindern, dass Wölfe sich auf Schafe und andere Weidetiere spezialisieren. Diese präventive Wirkung wird immer noch zu wenig beachtet."
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