Neuberechnung der Grundsteuer - 60 000 Hessen haben noch nichts abgegeben
Die hessischen Finanzämter warten fast ein Jahr nach Fristende immer noch auf manche Grundsteuererklärung.
Mit Stand 11. Januar fehlten landesweit noch mehr als 60 000 Erklärungen, wie eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion (OFD) in Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Knapp 2,7 Millionen Erklärungen waren bis dahin eingegangen. Bereits im April 2023 waren rund 400 000 Erinnerungsschreiben an säumige Steuerbürger in Hessen verschickt worden.
Ohne Erklärung wird geschätzt
Bei Nichterfüllung der Erklärungspflicht wird laut der OFD-Sprecherin die Steuerverwaltung aktiv. Fehlende Angaben würden schließlich geschätzt und der Grundsteuermessbetrag festgesetzt. "Diese Schätzungen sind naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden", sagte die Sprecherin. In Hessen sind laut der Finanzverwaltung des Landes insgesamt rund drei Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der Reform betroffen.
Ab 2025 neue Berechnungsgrundlagen
Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert, von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen. Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit etlichen Informationen abzugeben. Da der Wert von Grundstücken neu bewertet wird, müssen manche Immobilienbesitzer von 2025 an womöglich mehr oder weniger Steuern als bis dahin zahlen. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter abwälzen.