Bauprojekt Stuttgart 21 - Urteil: Bahn muss Mehrkosten tragen
Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klagen mehrerer Gesellschaften der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart abgewiesen
Mit den Klagen wollte die DB erreichen, dass sich die Projektpartner finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.
Bahn will Rechtsmittel prüfen
Die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung. Die Deutsche Bahn will rechtliche Schritte gegen das Urteil prüfen.
Gesamtkosten von rund 11 Milliarden Euro
Mit der Niederlage vor dem Stuttgarter Gericht dürften auf die Bahn Milliardensummen zukommen. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert.
Mehrkosten bleiben bei der Bahn hängen
In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil nun bei der Bahn hängen bleiben.
Umstrittene "Sprechklausel"
Zentral für das Verfahren war die Auslegung einer sogenannten Sprechklausel im 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag für das Projekt. Diese war für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen vereinbart worden. Darin heißt es: "Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf."
Was mit der Klausel genau gemeint ist, war zwischen den S21-Partnern aber höchst umstritten. Die Deutsche Bahn betonte immer wieder, dass sie von einer "gemeinsamen Finanzierungsverantwortung" ausgehe. Die restlichen Partner sahen das anders und pochten darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien. Die Klausel verpflichtet ihrer Ansicht nach lediglich zu Gesprächen.
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