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Streit um Islamunterricht - DITIB verklagt Hessen

Streit um Islamunterricht - DITIB verklagt Hessen

© dpa

Im Streit um den islamischen Religionsunterricht verklagt der türkische Islamverband DITIB das Land Hessen (Symbolbild).

Der türkische Islamverband DITIB hat das Land Hessen verklagt. Es geht um den islamischen Religionsunterricht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte den Eingang der Klage.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte zuvor darüber berichtet.

DITIB fordert Ende des Schulversuchs

DITIB will, dass Hessen den sogenannten Schulversuch Islamunterricht stoppt. Dieser Unterricht wird vom Staat angeboten und vermittelt Wissen über den Islam, aber keine Glaubensinhalte. Der Schulversuch begann vor vier Jahren. Grund war Hessens Stopp der Zusammenarbeit mit DITIB wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Zweifel gab es daran, dass DITIB unabhängig von der türkischen Religionsbehörde agieren könne.

Verfassungsrechtliche Bedenken und Urteile

2022 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass Hessen den 2013 begonnenen Religionsunterricht mit DITIB nicht hätte einstellen dürfen. Ein neues Gutachten sieht in der Zusammenarbeit eine abstrakte Gefahr politischer Einflussnahme. Diese sei aber erst bei konkreten Fällen von politischer Instrumentalisierung widerrufbar.

Staatlicher Islamunterricht weiter aktiv

DITIB fordert das Ende des staatlichen Schulversuchs. Laut DITIB zielt der Versuch darauf ab, den verfassungsmäßigen Religionsunterricht zu untergraben. Der Sprecher des Kultusministeriums zeigte sich jedoch überrascht von der Klage. DITIB habe bereits einmal erfolglos versucht, den Schulversuch zu stoppen.

Aktuelle Situation und Schülerzahlen

Momentan besuchen etwa 2.200 Schüler den staatlichen Islamunterricht an 20 Grundschulen und fünf weiterführenden Schulen bis 2025/2026. Fast 1.700 Schüler an 27 Grundschulen und fünf weiterführenden Schulen nehmen am Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB teil. Einige Schulen arbeiten auch mit Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland zusammen, dort werden 225 Kinder unterrichtet.

Langwierige gerichtliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies darauf hin, dass es sich um keine Eilklage handelt. Es könne daher mehrere Monate dauern, bis eine Entscheidung fällt.

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