Ex-Kanzler Gerhard Schröder - Urteil: Kein Anspruch auf Bundestags-Büro
Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Eine neue Regelung hatte das im Frühjahr 2022 zur Voraussetzung gemacht.
Kein Anspruch auf Bereitstellung von Büro und Personal
Das OVG sieht keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat. Ein solcher Anspruch folge weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, sagte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki zur Begründung.
Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für Altkanzler für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben nach Amtsende zur Verfügung. Aus dieser Praxis könnten aber keine rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden. "Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers", teilte das Gericht mit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Nähe zu Russlands Präsident Putin
Schröder kämpfte bereits in zweiter Instanz darum, dass der Bundestag ihm wieder ein Büro und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren. Vor dem Entzug des Büros durch den Bundestag war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin scharf kritisiert worden. Ausdrücklich als Grund für die Neuregelung wurde das aber nicht genannt, allerdings war von Konsequenzen "angesichts des russischen Überfalls" auf die Ukraine die Rede. Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler.