Behörden in Hessen langsam - Noch kein Cannabis-Klub genehmigt
Fünf Monate nach der Teillegalisierung von Cannabis und zwei Monate nach der Erlaubnis zum Anbau in Hessen gibt es noch keine legal aktiven Anbauvereinigungen. Laut dem Innenministerium in Wiesbaden wurden bisher 15 Anträge auf Erlaubnis eines solchen Vereins gestellt.
Die befinden sich aber noch in der Bearbeitung.
Strenge Anforderungen für Genehmigungen
Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte der Deutschen Presse-Agentur, dass bisher noch kein Antrag genehmigungsreif ist. Die Anforderungen für die Genehmigung einer Anbauvereinigung sind hoch. Insbesondere müssen besondere Vorgaben zur Zuverlässigkeit und Prävention erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten.
Bußgelder bei Verstoß gegen die Vorschriften
Seit dem 01. Juli ist der Anbau von Cannabispflanzen in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Gleichzeitig trat in Hessen ein Bußgeldkatalog in Kraft. Dieser legt fest, dass Kiffen neben Kindern ein Bußgeld von 1.000 Euro nach sich ziehen kann. Wer in Schulnähe kifft, muss mit einer Strafe von 500 Euro rechnen.
Regeln für Anbauvereinigungen
Eine Anbauvereinigung für Cannabis darf maximal 500 Mitglieder haben. Zudem kann ein Interessent nur einem Verein angehören. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 300 Euro. Die Vereinigungen müssen bei jeder Ausgabe von Cannabis das Alter und die Mitgliedschaft ihrer Mitglieder überprüfen. Dies erfordert die Kontrolle eines Personalausweises oder Reisepasses sowie eines Mitgliedsausweises. Verstöße gegen diese Kontrollpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 750 Euro geahndet werden.