Das ändert sich jetzt - Krankenhausreform im Bunderat gebilligt
Der Weg für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland in den kommenden Jahren ist frei. Der Bundesrat ließ die umstrittene Krankenhausreform passieren, die noch die Ampel-Koalition im Bundestag beschlossen hatte.
Trotz Kritik mehrerer Länder fand eine Anrufung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit. Die hessischen Krankenhäuser hatten noch Änderungen gefordert.
Lauterbach: Guter Tag für Patienten
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem "guten Tag für Patientinnen und Patienten", deren Versorgung sich beispielsweise bei Krebserkrankungen verbessern werde. In den Regierungen Thüringens und Brandenburgs traten im Ringen um das Abstimmungsverhalten im Bundesrat offene Konflikte zutage.
Reform seit zwei Jahren vorbereitet
Die seit fast zwei Jahren vorbereitete Reform kann jetzt schrittweise umgesetzt werden. Lauterbach sagte, damit werde sich die Krankenhauslandschaft in den nächsten 20 Jahren grundsätzlich verändern: "Und zwar zum Guten."
Finanziellen Druck mindern
Großes Ziel ist, den finanziellen Druck auf die derzeit bundesweit 1.700 Kliniken zu vermindern. "Wir werden mehr Spezialisierung bekommen", sagte der Minister. "Wir werden gleichzeitig sehen, dass die kleinen Krankenhäuser auf dem Land von dem leben können, was sie besonders gut können."
Das ändert sich jetzt:
- Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden.
- Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen.
- Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.
- Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue "Leistungsgruppen" sein.
- Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern - etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung.
- Kommen soll zudem ein milliardenschwerer "Transformationsfonds".
Kontroverse Debatte im Bundesrat
Im Bundesrat hatte es vor der Abstimmung eine kontroverse Debatte gegeben. Lauterbach appellierte an die Länder, das Gesetz passieren zu lassen. Bei möglichen Änderungen im Vermittlungsausschuss müsse man sich ehrlich machen: Dabei wäre es um den Kern der Reform gegangen.
Lauterbach warnte vor Verwässerung der Reform
Wenn solche Verwässerungen vorgenommen würden, brauche man die Reform nicht mehr. Konkret verteidigte Lauterbach die Vorgabe, dass jede Leistungsgruppe mindestens drei Fachärzte haben muss. Das sei für ihn "nicht verhandelbar" gewesen.