Vorsicht, Vertrag! - Das sind eure Rechte im Fitness-Studio
Mehr Sport, fitter werden - das ist immer wieder der Renner unter den guten Vorsätzen fürs neue Jahr. Aber auch sonst herrscht in den Fitness-Studios wieder Hochbetrieb. Aber aufgepasst: So ein Vertrag kann auf Dauer ganz schön teuer werden - vor allem wenn die Motivation weg ist, die Kosten aber weiterlaufen. Wenn ihr euch irgendwo anmelden wollt, dann beachtet unsere Tipps...
Achtet darauf, dass ihr einen seriösen Vertrag unterschreibt
Die meisten seriösen Studios bieten kostenlose oder günstige Probetraining-Arrangements an. Das empfiehlt sich in jedem Fall, um erst mal zu gucken, ob das was für einen ist und ob euch das Studio und die anderen Trainierenden passen. Verlängert sich so ein Kurzzeit-Vertrag ohne Kündigung automatisch, bloß nicht den Termin verpassen.
Und: Besser nicht versuchen, sich mit einem direkten Vertragsabschluss zu zwingen, weiter zu trainieren - das geht wahrscheinlich schief.
Das sind eure Rechte
- Zwei Jahre Laufzeit (außer bei Kursen) sind grundsätzlich ok, aber beachtet das Kleingedruckte: Eine automatische Verlängerung um mehr als ein Jahr ist unzulässig. Dann endet der Vertrag automatisch nach der Mindestlaufzeit. Tipp: Trotzdem offiziell kündigen, damit kein Mitgliedsbeitrag mehr abgebucht wird.
- Eigene Getränke dürfen grundsätzlich mitgebracht werden, auch wenn das in den Vertragsklauseln verboten wird. Aus Sicherheitsgründen kann das Studio aber z.B. Glasflaschen verbieten.
- Aus wichtigen Gründen darf ein Vertrag immer außerordentlich gekündigt werden. Bei Krankheit wird der Vertrag "stillgelegt", läuft danach aber weiter. Wenn das Studio ein Attest verlangt, ist das rechtmäßig. Den Arzt könnt ihr aber frei wählen. Auch wenn man umzieht, darf man außerordentlich kündigen. Aber: Das Studio kann verlangen, dass ihr sagt, wohin ihr zieht und es muss deutlich sein, dass es für euch "unzumutbar" ist, weiter in euer altes Studio zu kommen (man sagt: bei etwa 20 Kilometer längerem Anfahrtsweg).
- Bearbeitungsgebühren für eine rechtmäßige Kündigung eines Fitnessstudiovertrages sind unzulässig.
- Duschen nach dem Sport kostet zusätzlich zum monatlichen Grundpreis? Nicht erlaubt. Das Benutzen der Dusche gehört zur Grundleistung, für die nicht extra Geld gezahlt werden muss.
Zum Laufzeitende kündigen
Auch wenn man vielleicht bleiben will - da ist es wie beim Telefonvertrag: Will man weg, bekommt man vielleicht kurz vor Vertragsende noch bessere Konditionen für eine Verlängerung angeboten. Denn leider wahr: Als braver Bestandskunde wird man meistens weniger gut behandelt.