Verschärftes Gesetz nach Tat in Edenkoben: Fußfessel auch unter Zwang?
Fußfessel auch unter Zwang? - Verschärftes Gesetz nach Tat in Edenkoben
Rheinland-Pfalz will nach dem Entführungs- und Missbrauchsfall eines zehnjährigen Mädchens den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen. Der mutmaßliche Täter ist ein bekannter Sexualstraftäter. Er hatte das Tragen einer Fußfessel verweigert.
"Wir beabsichtigen in der bereits angekündigten Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes, eine präventiv-polizeiliche Ermächtigungsgrundlage für die Fußfessel einzuführen, und zwar auch bei Sexualstraftätern", sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Freitag im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Mainz. "Ich habe zudem bereits den Auftrag erteilt, zu prüfen, inwieweit das Anlegen der Fessel auch unter Zwang gesetzlich ermöglicht werden kann."
Sicherungsverwahrung hätte viel Leid ersparen können
Eine Sicherungsverwahrung hätte das Leid des Mädchens verhindern können, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Doch sie konnte nicht verhängt werden, weil die letzte Strafe gegen den 61-Jährigen dafür zu niedrig gewesen sei. Man habe den Mann nach der Entlassung im Juli eng kontrolliert, immer wieder Kontakt aufgenommen, sagt die Polizei. Dieser habe sich geweigert eine elektronische Fußfessel zu tragen. Unter anderem deshalb wurde ein neuer Haftbefehl beantragt - aber noch nicht bearbeitet. Am Montag soll er eine Zehnjährige mit dem Auto entführt und missbraucht haben.
Verdächtiger in U-Haft
Am Montag (11.09.) war ein 61-jähriger Mann festgenommen worden, der ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg in seinem Auto entführt und dann sexuell missbraucht haben soll. Die Polizei konnte den Mann nach einer Verfolgungsfahrt stoppen und das Kind befreien. Er sitzt seit seiner Festnahme wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft.
Unter Beobachtung der Polizei
Es stellte sich heraus, dass die Polizei den schon dreimal wegen Sexualdelikten verurteilten Mann nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Juli dieses Jahres engmaschig beobachtet hatte, auch mit verdeckten Maßnahmen. Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl, weil der 61-Jährige gegen Auflagen verstoßen haben soll. Dieser Haftbefehl war bis Anfang der Woche aber noch nicht vom zuständigen Amtsgericht erlassen worden, weil die Akten noch unterwegs waren.
Verstöße gegen Auflagen nach der Haftentlassung
Der Haftbefehl habe sich auf Verstöße gegen Auflagen nach der Haftentlassung bezogen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, Hubert Ströber. So habe sich der Mann, dem Kontakt zu Kindern untersagt war, zum einen ein Mobiltelefon besorgt, was er nicht durfte, zum anderen habe er sich geweigert, eine elektronische Fußfessel anzulegen. Die Behörden verwiesen auf die gesetzlichen Regelungen, wonach eine solche Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.
Wohnsitz in der Nähe eines Kinderspielplatzes
Außerdem habe er sich in einem Haus eingemietet, in dessen Nähe sich ein Kinderspielplatz befand. "Es konnte nicht festgestellt werden, dass er irgendwelchen Kontakt zu Kindern hatte", sagte Ströber.
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