Mannheim: Hasskommentare nach tödlichem Messerangriff auf Polizist
Nach Messer-Attacke in Mannheim - Internet-Hetze gegen toten Polizisten
Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim erhält der verstorbene Polizist Rouven Laur hasserfüllte Kommentare im Netz. Die Mannheimer Polizei bezeichnet dies als Hass und Hetze.
Ein Sprecherin der Polizei erklärte, dass solche abwertenden Kommentare, die den Beamten als "Bullenschwein" und "ekelhaftes Wesen" bezeichnen, nicht toleriert werden.
Kollegen noch traumatisiert
Viele Kollegen von Laur sind nach dem Angriff traumatisiert und erhalten psychologische Betreuung, sagte Mannheims Polizeivizepräsidentin Ulrike Schäfer. Bei dem Angriff wurden fünf weitere Menschen verletzt, davon sind vier weiterhin im Krankenhaus. Das sagte eine Sprecherin des Landeskriminalamts auf Anfrage von HIT RADIO FFH.
Wohl islamistisch-extremistische Motivation
Die Behörden vermuten hinter der Messerattacke eine islamistisch-extremistische Motivation. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl berichtet, dass keine Hinweise auf eine größere Gruppe hinter dem Täter bestehen. Es handele sich vermutlich um einen radikalisierten Einzeltäter. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen.
Forderungen nach strikteren Abschiebungen
Der mutmaßliche Täter, ein 25-jähriger Afghane, verletzte bei einer islamkritischen Kundgebung in Mannheim sechs Menschen, darunter den Polizisten Rouven Laur, der seinen Verletzungen erlag. Der Angreifer wurde niedergeschossen und ist nicht vernehmungsfähig. Der Afghane ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur seit 2013 in Deutschland und lebt mit seiner Familie in Heppenheim. Sein Asylantrag wurde 2014 abgelehnt, jedoch konnte er aufgrund eines Abschiebeverbots bleiben.
Reaktionen der Politik
Bundesinnenministerin Nancy Faeser warnte vor einem Generalverdacht gegen Muslime und betonte die Notwendigkeit eines entschlossenen Vorgehens gegen Extremisten. Sie erklärte, dass die Sicherheitsbehörden die islamistische Szene weiterhin streng überwachen und strafrechtlich verfolgen werden.
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