"Compact"-Magazin verboten - Polizei durchsucht auch Objekte in Hessen
Nach dem Verbot des rechtsextremistisch eingestuften Magazins "Compact" durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Polizei auch in Hessen zwei Objekte durchsucht.
In den frühen Morgenstunden startete die Durchsuchungen in einer Räumlichkeit im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Außerdem in einem Haus mit zwei Wohnungen im Landkreis Gießen, in dem ein 53-jähriger Mann und eine 56-jährige Frau leben, die für "Compact" tätig sind. Das teilte das Landeskriminalamt in Wiesbaden auf dpa-Anfrage mit.
Durchsuchungen auch bundesweit
Seit den frühen Morgenstunden wurden in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gebäude durchsucht, die der Organisation um das Magazin zugeordnet werden. Darunter sowohl Geschäftsräume, wie auch Privatwohnungen von führenden Akteuren. In Brandenburg wurde beispielsweise ein Haus in Falkensee durchsucht, das im Impressum des Magazins als Adresse angegeben ist. Das Ziel der Razzien war die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln.
Begründung hinter dem Verbot
Das Verbot von "Compact" wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser damit begründet, dass das Magazin ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Ebenso wurde die Conspect Film GmbH, eine Teilorganisation des Magazins, verboten.
Staat gehe gegen "geistige Brandstifter" vor
Laut Faeser sei das Verbot notwendig, weil das Magazin auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte und die parlamentarische Demokratie hetze. Das Verbot zeige, dass man auch gegen die "geistigen Brandstifter" vorgehe, die "ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen."
Hintergründe und Verbindungen
Schon 2022 urteilte der Verfassungsschutz, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin trage "als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft". Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.
Wann kann eine Organisation verboten werden?
Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Sie muss dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tun. Für das Bundesinnenministerium ist es zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Publikationen von "Compact" durch deren Inhalte, die offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden könnten.
"Klares Signal gegen Rechtsextremismus"
"Unser Rechtsstaat hat heute ein klares Signal gegen Rechtsextremismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit gesetzt", teilte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) in Wiesbaden mit. Mit dem Verbot werde ein Nährboden für rechtsextremistisches Gedankengut erstickt. Die offen rassistischen, antisemitischen, fremden- und verfassungsfeindlichen Äußerungen der Vereinigung dürfe man nicht zulassen. "Sie sind ein fundamentaler Verstoß gegen unsere Werteordnung."