Kosten für Musikrechte - Hessen will Vereine bei GEMA entlasten
Ehrenamtlich geführte Vereine in Hessen sollen ab dem 1. Januar 2025 bei ihren Veranstaltungen finanziell entlastet werden, kündigt Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU) an. Geplant sei ein "Gema-Pakt", der Vereine von Musiklizenz-Kosten befreien soll. Voraussetzung ist, dass es keine Einwände aus der EU gibt. Hessen plant, jährlich bis zu 400.000 Euro bereitzustellen, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028.
Spielen Vereinen auf ihren Veranstaltungen Musik, können dafür Gebühren anfallen, die über die Gema an die Künstlern und Musikverlegern abgeführt werden.
Voraussetzungen für den "Gema-Pakt"
Der "Gema-Pakt" richtet sich an Vereine mit Sitz in Hessen, die hauptsächlich ehrenamtlich arbeiten. Er betrifft Veranstaltungen, die auf einer Fläche von maximal 500 Quadratmetern stattfinden und bei denen kein Eintritt genommen wird. Vereine können ihre Events online im Gema-Portal anmelden. Erfüllen sie die Kriterien des Pakts, übernimmt das Land Hessen die Kosten. Maximal vier Veranstaltungen pro Jahr können Vereine auf diese Art einreichen.
Bereits bestehende Verträge
Viele Vereine haben bereits Verträge mit der Gema abgeschlossen, meist über Dach- oder Landesverbände. Ein Beispiel ist der Landessportbund, der etwa 7.400 Vereine in Hessen vertritt. Minister Pentz betonte, dass bestehende Pauschalverträge effizient sind. Es sei sinnvoll, Doppelstrukturen zu vermeiden. Ehrenamtsverbände mit bestehenden Verträgen werden dazu ermutigt, sich dem "Gema-Pakt" anzuschließen. Hessen bietet an, bis zu 90 Prozent der Gema-Kosten zu übernehmen.
Finanzielle Unterstützung mit Grenzen
Der Minister sagte, dass mit den eingesparten Geldern die Vereinsarbeit unterstützt werden könne. Er wies aber auch darauf hin, dass der "Gema-Pakt" finanzielle Grenzen hat. Nicht jede Ehrenamtsveranstaltung kann abgedeckt werden. Trotzdem soll der Pakt einen Großteil der Veranstaltungen entlasten.
In Hessen gibt es über 50.000 Vereine, die meisten davon werden ehrenamtlich geführt.