Gewalt in Partnerschaften: Boris Rhein fordert Fußfesseln für Täter
Gewalt in Partnerschaften - Boris Rhein fordert Fußfesseln für Täter
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) will sich nach eigenen Worten für eine bundesweite elektronische Fußfessel für Gewalttäter gegen Frauen einsetzen.
Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte Rhein: "Näherungsverbote wirken oft nicht, weil sie nicht ausreichend kontrolliert werden können. Wir werden deshalb bei der nächsten Justizministerkonferenz eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorschlagen, die den Einsatz der Fußfessel in diesen Fällen vorsieht."
Frauen könnten sich laut Rhein sicherer fühlen
Wenn sich jemand dann künftig unerlaubt zum Beispiel der Wohnung einer Frau nähere, egal wo in Deutschland, werde die örtliche Polizei von Hessen aus informiert und könne sofort eine Gefahrenabwehr einleiten. "Wir halten es für sinnvoll, wenn der Täter schon beim ersten Verstoß bemerkt, dass die Polizei einschreitet. Frauen können sich so wieder sicherer fühlen", sagte Rhein. Man nehme es in Hessen nicht länger hin, dass Frauen Opfer von Gewalt durch ihre Partner und Ex-Partner werden.
Fußfesseln als Wahlkampfthema
Rhein hatte schon im März die verstärkte Überwachung mit Fußfesseln als Teil des CDU-Wahlkampfes vor der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober gefordert. Zuvor hatte sich auch der Bundesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring, Patrick Liesching, für einen besseren Schutz mit elektronischen Fußfesseln ausgesprochen.
Hessen leite bereits eine Stelle für ganz Deutschland, die den Einsatz der Fußfessel in anderen Anwendungsbereichen überwache, sagte Rhein nun. "Daran können wir anknüpfen."
Fast 150.000 Fälle von Gewalt in Partnerschaften
Das Bundeskriminalamt gibt für das Jahr 2021 mehr als 143.000 Fälle von Gewalt in Partnerschaften an, die Dunkelziffer gilt als hoch. 113 Frauen und 14 Männer starben demnach. Bei Körperverletzungen oder massiven Bedrohungen können Gerichte es dem Täter nach dem Gewaltschutzgesetz zum Beispiel untersagen, in die gemeinsame Wohnung zu gehen oder sich der Wohnung des Opfers zu nähern.
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